Sie hätten dann im Treppenhaus gewartet. Dort sei die Freundin des Privatklägers zur Wohnungstüre rausgekommen, die gefragt habe, ob er (der Privatkläger) wieder alkoholisiert sei und spinne (UA 76 Ziff. 21). Diese Angaben bestätigte der Beschuldigte bei seinen weiteren Einvernahmen am 2. November 2021 (UA 118 ff.) und 19. September 2022 (GA 81 ff.).