Obwohl der Privatkläger zusehends aggressiver geworden sei, hätten sie ihm erklärt, dass sie einen Betäubungsmittelvortest machen würden. Der Privatkläger sei aggressiver geworden und habe sie angeschrien, sie sollen die Wohnung verlassen. Bei dieser Aufforderung habe der Privatkläger ihn (den Beschuldigten) zum ersten Mal angefasst und am linken Oberarm aus der Wohnung stossen. Er (der Beschuldigte) habe mit dem Arm eine Bewegung gemacht, damit der Privatkläger ihn nicht anfassen könne. Er (der Beschuldigte) habe dem Privatkläger ganz klar zu verstehen gegeben, dass er ihn nicht anfassen soll. Dieser Aufforderung sei der Privatkläger aber nicht nachgekommen.