Sie hätten den Privatkläger damit konfrontiert, dass er (der Privatkläger) auch beschuldigt worden sei. Der Privatkläger sei verbal ausfällig und zunehmend aggressiv geworden. Sie hätten ihm auch erklärt, er (der Privatkläger) habe gemäss den Aussagen der Mieter dazu beigetragen, dass die Situation eskaliert sei. Das habe ihm gar nicht gepasst und er habe sie beschimpft. Er habe ihnen auch vorgeworfen, dass das gar nicht gehe und sie nur «den Negern» helfen würden. Obwohl der Privatkläger zusehends aggressiver geworden sei, hätten sie ihm erklärt, dass sie einen Betäubungsmittelvortest machen würden.