4.3.1.3. Am 7. August 2020 erstattete der Privatkläger wegen des Polizeieinsatzes vom 12. Mai 2020 Anzeige wegen einfacher Körperverletzung. Er führte aus, es sei zwischen der ausgerückten Polizei und ihm zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. In der Folge sei er von diesem Polizisten an die Wand gedrückt und in den Polizeigriff genommen worden. Als er (der Privatkläger) sich aus dem Griff habe lösen wollen, sei er vom Polizisten rückwärts auf den Boden geworfen worden. Anschliessend sei der Polizist mit seinem ganzen Körpergewicht auf ihn (am Boden liegend) gefallen. Er (der Privatkläger) habe geschrien.