4.3.1.1. Gemäss dem von Korporal (Kpl) D._____ verfassten Bericht der Regionalpolizei Q._____ vom 29. Mai 2020 sei der Privatkläger gegenüber den Polizisten aggressiv, teilweise cholerisch und besserwisserisch aufgetreten. Dieser sei überhaupt nicht damit einverstanden gewesen, dass er ebenfalls als Beschuldigter aufgeführt würde. Deshalb habe er plötzlich die Patrouille nicht mehr in seiner Wohnung haben wollen. Dabei sei er dem Beschuldigten und Schreibendem trotz mehrmaliger Aufforderung auf die Corona- Schutzmassnahmen viel zu nahegekommen. Weiter habe er den Beschuldigten noch leicht am linken Oberarm berührt, als die Patrouille die Wohnung verlassen habe.