und Gefreite J._____) hinzugezogen wurde (UA 76 Ziff. 22; UA 83 Ziff. 15; UA 94 Ziff. 10; Bericht der Regionalpolizei Q._____ vom 22. Juni 2020 [beigezogene Akten ST.2020.4031]). 4.2. Unklar ist, weshalb es zur tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und Privatkläger kam und wie sich diese konkret abspielte, insbesondere auch, ob der Polizist D._____ anwesend und inwiefern er involviert war. 4.3. 4.3.1. Den Akten lässt sich zur Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger Folgendes entnehmen: