3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 20. Januar 2023 hat der Privatkläger das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten. Ferner stellte er die Beweisanträge, dass ein medizinisches Gutachten über die Ursache seiner Verletzungen einzuholen, die Back-ups der polizeilichen Einsatzprotokolle zu beschaffen und die mit dem Vorgang befassten Polizisten einzuvernehmen seien. 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 24. Februar 2023 und der Beschuldigte mit Eingabe vom 6. März 2023 auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung.