2. 2.1. Mit Urteil vom 19. September 2022 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Baden den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei. Die Schadenersatzansprüche des Privatklägers wurden auf den Zivilweg verwiesen. 2.2. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2022 meldete der Privatkläger Berufung an (Gerichtsakten [GA] 124). Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 9. Januar 2023 eröffnet (GA 168).