Der Privatkläger drehte sich an der Wand rechts ab, sodass er frontal zum Beschuldigten stand, welcher noch immer den rechten Arm des Privatklägers festhielt. Der Beschuldigte warf den Privatkläger daraufhin wissentlich und willentlich ohne ersichtlichen Grund nach hinten zu Boden, während er immer noch dessen Arm festhielt. Der Privatkläger fiel im Eingangsbereich seiner Wohnung auf den Rücken. Anschliessend warf sich der Beschuldigte wissentlich und willentlich auf den Privatkläger, welcher laut zu schreien begann. Schliesslich stand der Beschuldigte auf und entfernte sich vom Privatkläger.