Der Beschuldigte drückte daraufhin den Privatkläger vor dessen Wohnungstüre wissentlich und willentlich an die Wand, sodass dessen Gesicht gegen die Wand gerichtet war. Der Beschuldigte versuchte dann, den rechten Arm des Privatklägers mittels eines Griffes zu fixieren, indem er den Arm des Privatklägers hinter dessen Rücken nach oben drückte. Der Privatkläger drehte sich an der Wand rechts ab, sodass er frontal zum Beschuldigten stand, welcher noch immer den rechten Arm des Privatklägers festhielt.