In der Folge kam es im Rahmen der Tatbestandsaufnahme zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger zu einem Streit. Im Rahmen dieses Streits erklärte der Privatkläger dem Beschuldigten unter anderem, dass dieser seiner Meinung nach ein schlechter Polizist sei, und er forderte den Beschuldigten auf, zu gehen. Der Beschuldigte drückte daraufhin den Privatkläger vor dessen Wohnungstüre wissentlich und willentlich an die Wand, sodass dessen Gesicht gegen die Wand gerichtet war.