__ befanden. Die beiden Polizisten befragten diese Personen, wobei diese den Sachverhalt anders schilderten als der Privatkläger und diesem unter anderem vorwarfen, vorgängig das Mobiltelefon von F._____ beschädigt zu haben. Danach begab sich zumindest der Beschuldigte, allenfalls auch Kpl D._____, zur Wohnung des Privatklägers, welche sich in der zweiten Etage der Liegenschaft befindet. Der Privatkläger öffnete seine Wohnungstüre. In der Folge kam es im Rahmen der Tatbestandsaufnahme zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger zu einem Streit.