Die Obergerichtskasse wird angewiesen, den freigewählten Verteidiger, Dominik Brändli, Rechtsanwalt, für den Aufwand im Berufungsverfahren vor Rückweisung durch das Bundesgericht im Betrag von Fr. 8'148.05 zu 2/6 mit Fr. 2'716.00 und für den Aufwand nach Rückweisung durch das Bundesgericht mit Fr. 859.10, somit im Betrag von total Fr. 3'575.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu entschädigen. Im Übrigen hat der Beschuldigte seine Parteikosten im Berufungsverfahren bis zur Rückweisung durch das Bundesgericht selbst zu tragen. 6.3. Die Privatklägerin hat ihren Vertretungsaufwand im Berufungsverfahren bis zur Rückweisung durch das Bundesgericht selbst zu tragen.