der Privatklägerin den richterlich genehmigten Vertretungsaufwand im vorinstanzlichen Verfahren von Fr. 5'825.90/2, ausmachend CHF 2'912.95 sowie im obergerichtlichen Beschwerdeverfahren SBK.2018.217 von Fr. 2'423.00/2, ausmachend CHF 1'211.15, total somit Fr. 4'124.45 zu entschädigen. Die verbleibende Hälfte der Entschädigung des Verfahrens SBK.2018.217 in Höhe von CHF 1'211.15 wird der Privatklägerin durch die Gerichtskasse bezahlt. 