2 angeklagten Sachverhaltskomplex wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises und Führens einer Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand schuldig gesprochen. Es ist nicht ersichtlich, dass es hinsichtlich des Vorwurfs der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Rahmen der Strafuntersuchung zu einem ausscheidbaren Mehraufwand gekommen wäre, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschuldigten die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten – jedoch ohne die nicht näher bezifferten Auslagen, bei denen es sich mitunter um Auslagen für den DrugWipe-Test gehandelt haben dürfte – d.h.