Wird er nur teilweise schuldig gesprochen, sind ihm die Verfahrenskosten lediglich anteilsmässig aufzuerlegen. Soweit allerdings die dem Beschuldigten zur Last gelegten Handlungen in einem engen und direkten Zusammenhang stehen und alle Untersuchungshandlungen hinsichtlich jedes Anklagepunkts notwendig waren, können ihm die gesamten Verfahrenskosten auferlegt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_491/2023 vom 7. August 2023 E. 3.3 mit Hinweisen).