Insgesamt ist bei den Fahrten ohne Berechtigung unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Verhaltensweisen und Gefährdungen von einem vergleichsweise noch knapp leichten Verschulden und dafür angemessene Einzelstrafen von je 1 Monat pro Fahrt auszugehen.