_ mit voller Wucht zu Boden gestossen, was zu den oben genannten Verletzungen geführt hat. Die Art und Weise seines Vorgehens bzw. die Verwerflichkeit des Handelns ist insgesamt jedoch nicht wesentlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands, der eine über eine blosse Tätlichkeit hinausgehende Körperverletzung voraussetzt, hinausgegangen, was sich neutral auswirkt.