Der Beschuldigte hat seine damalige Lebensgefährtin im Kontext einer Auseinandersetzung am Jackenkragen gepackt und mit beiden Händen von sich gestossen, sodass diese zu Boden gestürzt und mit der rechten Gesichtshälfte auf dem Asphaltboden aufgeschlagen ist. Als Folge des Sturzes hat A._____ insbesondere einen Bruch des rechten Schlüsselbeins, einen komplexen Gesichtsschädelbruch mit Beteiligung der Augenhöhle, des Jochbeins sowie des Oberkiefers sowie diverse Blutergüsse und Hautabschürfungen davongetragen. Der Schlüsselbeinbruch musste chirurgisch behandelt werden und zog eine Physiotherapie nach sich. Darüber hinaus beklagt A.__