3. Vereitelung von Massnahmen (Anklageziffer 2) 3.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 2 zusammengefasst vorgeworfen, in der Nacht des 11. Novembers 2021 mit einem Blutalkoholgehalt von 0.27mg/l ein Motorfahrzeug gelenkt zu haben. Anlässlich einer Polizeikontrolle in U._____ sei er wegen seines aufgebrachten Verhaltens sowie stark erweiterten Pupillen aufgefordert worden, einen DrugWipe-Test durchzuführen, welchen er trotz Hinweises auf die Straffolgen verweigert habe.