Es bedarf dabei keiner besonderen Intelligenz, zu erkennen, dass bei einem derart heftigen Stoss gegenüber einer körperlich weit unterlegenen Frau das Risiko besteht, dass sich diese ernsthafte Verletzungen zuzieht. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass A._____ sehr unglücklich gestürzt ist, etwa weil sie sich nicht abfangen konnte und deshalb mit voller Wucht aufs Gesicht gefallen ist, liegen die erlittenen Knochenbrüche nicht ausserhalb desjenigen, was ein durchschnittlich intelligenter Mensch vorhersehen konnte. Entsprechend hat der Beschuldigte die A._____ durch den Sturz zugefügten Verletzungen zumindest in Kauf genommen und hat damit vorsätzlich gehandelt.