behauptet hat, hätte führen können. Auch der als Zeuge einvernommene E._____, auf dessen Aussagen der Beschuldigte seinen angeblichen - 11 - Gleichgewichtsverlust stützt (Plädoyer anlässlich der Berufungsverhandlung S. 14), konnte anlässlich seiner Befragung an der Berufungsverhandlung nicht bestätigten, dass er den Sturz des Beschuldigten gesehen habe, obwohl dieser eigenen Aussagen zufolge im fraglichen Augenblick unmittelbar neben ihm gestanden habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12).