Schliesslich ist den Aussagen von F._____ auch deshalb Glauben zu schenken, als dass es ihm schlicht am Motiv fehlt, den Beschuldigten zu Unrecht zu belasten und dabei die ihm als Zeugen zukommende Wahrheitspflicht zu verletzten. Er ist weder mit dem Beschuldigten noch mit A._____ bekannt, sondern hat ihre Auseinandersetzung am fraglichen - 10 -