Der von F._____ geschilderte Geschehensablauf stimmt mit den Aufzeichnungen der Überwachungskameras der Tankstelle überein. Diese haben den Sturz an sich zwar nicht vollständig aufgenommen. Aufgrund der darauf ersichtlichen Schuhpaare, welche sich den Beteiligten unzweifelhaft zuordnen lassen (helle Schuhe von A._____ vgl. UA act. 272, dunklere Sneakers des Beschuldigten, vgl. UA act. 282 sowie die Aussagen des Beschuldigten vom 25. März 2022 UA act. 419) lassen sich jedoch der Bewegungsablauf und die Standorte der Beteiligten rekonstruieren.