Die Aussagen des Zeugen F._____ erweisen sich in den wesentlichen Geschehensabläufen als konstant, stringent und nachvollziehbar. So schilderte er sowohl anlässlich seiner delegierten Einvernahme am 25. März 2022 als auch anlässlich der Berufungsverhandlung in freier Erzählung, er sei am Abend des 26. Februars 2022 zur B._____ Tankstelle in U._____ gefahren. Als er sein Fahrzeug verlassen habe, sei ihm ein schwarzer Personenwagen aufgefallen, der «am Rütteln» gewesen sei. Dann sei der Beschuldigte aus dem Fahrzeug gestiegen und es hätten sich fünf oder sechs weitere, männliche Personen dazu gesellt.