382; 445). Der Beschuldigte behauptet nun jedoch, dem Sturz sei ein Angriff seitens A._____ vorangegangen, dem er durch das Ergreifen ihres Jackensaumes habe zuvorkommen wollen. Sie habe ihm einen Schlag gegen sein Bein versetzt, wodurch er das Gleichgewicht verloren habe und gestürzt sei, wobei er sie mit zu Boden gezogen habe (Plädoyer anlässlich der Berufungsverhandlung S. 6). Demgegenüber führte F._____ im Rahmen seiner Zeugenaussage aus, der Beschuldigte habe sie im Bereich des Kragens mit beiden Händen gepackt und auf den Boden geworfen.