hätte sich die Verletzungen zugefügt (vgl. Protokoll anlässlich der Berufungsverhandlung S. 15), stehen diese Vorbringen nicht nur im Widerspruch zu den Aussagen des Beschuldigten, dass die von A._____ erlittenen Verletzungen nur vom Sturz sein könnten (vgl. Protokoll anlässlich der Berufungsverhandlung S. 15), sondern liegen auch komplett ausserhalb einer schlüssigen Betrachtungsweise. Mithin ist für das Obergericht zweifellos erstellt, dass der Beschuldigte seine damalige Lebenspartnerin am Abend des 26. Februar 2022 anlässlich eines Streits bei der B._____ Tankstelle in U.____