keinerlei Zweifel daran, dass der Beschuldigte für den Sturz und die daraus hervorgegangenen Verletzungsfolgen verantwortlich ist. Insofern sein Verteidiger daher anlässlich der Berufungsverhandlung geltend zu machen scheint, eine nicht näher bezeichnete Drittperson oder gar A._____ selbst -7-