unter anderem ein rechtsseitiger Schlüsselbeinbruch, eine Tripod-Fraktur (komplexer Gesichtsschädelbruch mit Beteiligung der Augenhöhle, des Jochbeins und des Oberkiefers) sowie eine Maxillafraktur (Oberkieferbruch) festgestellt (UA act. 117). Im Rahmen der Befundinterpretation führte der Gutachter dazu aus, dass diese Brüche zusammen mit den ebenfalls festgestellten Schürfungen und Blutergüssen auf eine stumpfe Gewalteinwirkung, beispielsweise durch einen Aufprall auf eine harte stumpfe Struktur wie einen Asphaltboden infolge eines heftigen Sturzes zurückzuführen seien (vgl. UA act. 118 f).