2. Einfache Körperverletzung (Anklageziffer 1) 2.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 zusammengefasst zur Last gelegt, er habe A._____ am 26. Februar 2022 um ca. 21:10 Uhr an der B._____ Tankstelle in U._____ im Kontext eines Streits mit beiden Händen am Halskragen gepackt und mit voller Wucht zu Boden geworfen, wodurch diese unter anderem einen Bruch des rechten Schlüsselbeines, einen komplexen Gesichtsschädelbruch mit Beteiligung der Augenhöhle, des Jochbeins und des Oberkiefers, einen Oberkieferbruch rechts sowie Blutergüsse, Hautschürfungen und eine Quetsch-Riss-Wunde an der linken Ohrmuschel erlitten habe. -5-