6.3. Im Übrigen werden die Schadenersatzansprüche der Zivil- und Strafklägerin auf den Zivilweg verwiesen. 7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'600.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 12'685.35 d) andere Auslagen Fr. 2'269.45 Total Fr. 18'554.80