Ihr sei dann bei Durchsicht der Unterlagen des Beschuldigten aufgefallen, dass die eingereichten Betreibungsregisterauszüge des Beschuldigten und seiner Ehefrau die gleiche Betreibungsnummer aufgeführt hätten, was nicht möglich sein könne und sie daher dazu veranlasst habe, beim Regionalen Betreibungsamt QS._____ entsprechend nachzufragen (UA act. 11 f., act. 76 Ziff. 14). Konkret habe sie sich beim Regionalen Betreibungsamt QS._____ nach der aufgeführten Laufnummer, nach dem Namen und dem Schuldverhältnis erkundigt. Sie habe dann die Auskunft erhalten, dass die Angaben nicht stimmen würden. Für sie sei das Info genug gewesen (UA act. 77 Ziff. 20 ff.).