Der entsprechend korrekte Betreibungsregisterauszug mit der Nr. [...] liegt ebenfalls bei den Akten (UA act. 5), lautend auf H._____ und ausgestellt am 8. Juni 2021. Ebenso ist erstellt, dass dem korrekten Auszug aus dem Betreibungsregister, lautend auf den Beschuldigten (A._____), mit der Nr. [...], zum Zeitpunkt vom 7. Februar 2022 eine Betreibung über den Betrag von Fr. 270.00 mit dem Stand "Rechtsvorschlag" zu entnehmen war (UA act. 6 f.; vgl. auch Ausführungen des Regionalen Betreibungsamtes QS._____, UA act. 10).