am 14. Februar 2022 zur Täuschung vorgelegt zu haben, um damit seine Chancen auf den Zuschlag des Mietobjekts zu erhöhen und sein Fortkommen zu erleichtern. Konkret habe der Beschuldigte seinen Betreibungsregisterauszug (und jenen seiner Ehefrau) dahingehend abgeändert, als dass aus den Auszügen jeweils der Satz „Wir bescheinigen hiermit, dass beim Betreibungsamt auf den unten aufgeführten Namen / auf die Firma [Name, Adresse und Geburtsdatum des Beschuldigten bzw. seiner Ehefrau] an der angegebenen Adresse keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert sind“ hervorgehe, obwohl der originale Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten eine Betreibung mit dem Stand