3.3. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 teilte die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensentscheid zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erheben. -5- 3.4. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2023 ordnete die Verfahrensleiterin das mündliche Berufungsverfahren an.