3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen vollzogen. -4- 4. 4.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'000.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 33.75 d) den anderen Auslagen von Fr. 55.25 Total Fr. 1'889.00