1.5. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 16. Dezember 2022 erneut Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm überwies den zur Anklage erhobenen Strafbefehl am 4. Januar 2023 an das Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm fand am 31. Mai 2023 statt. Mit gleichentags ausgefälltem Urteil erkannte dieser: "1. Der Beschuldigte ist schuldig der Fälschung von Ausweisen gemäss Art. 252 StGB.