1.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 6. Dezember 2022 einen neuen Strafbefehl, mit welchem sie den Beschuldigten – gestützt auf den mit Strafbefehl vom 13. Juli 2022 bereits vorgehaltenen Sachverhalt – wegen Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB) schuldig sprach. -3- Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Beschuldigten wiederum zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 600.00.