Die gefälschten Betreibungsregisterauszüge legten die Eheleute C._____ am 14. Februar 2022 bei D._____, Z-Strasse 2, QQ._____, im Rahmen einer Bewerbung für ein Mietobjekt zur Täuschung vor (das Original des Betreibungsregisterauszugs des Beschuldigten weist stattdessen eine Betreibung mit dem Stand „Rechtsvorschlag“ auf), in der Absicht, ihre Chancen auf den Zuschlag des Mietobjektes zu erhöhen und damit ihr Fortkommen zu erleichtern." Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 600.00.