Wie zu zeigen sein wird, kommt für die Gefährdung des Lebens aufgrund der Schwere des Verschuldens eine Geldstrafe nicht mehr in Frage, sondern es ist auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen. Hingegen kommt für die Freiheitsberaubung sowie die Drohungen je noch eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen in Betracht.