Fr. 60.00 sowie einer Busse von Fr. 750.00 verurteilt worden. Weiter ist er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 29. Januar 2015 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 750.00 verurteilt worden (siehe aktueller Strafregisterauszug). Der Beschuldigte ist mit den neuen Straftaten zwar im einschlägigen Bereich und in intensiverer Form straffällig geworden.