sondern gehe in Richtung Mord (act. 277). Er hat gewusst, dass er eine nahe Möglichkeit für den Tod von B._____ schafft, wenn er ihr das Kissen so stark und lang auf das Gesicht drückt, dass sie nicht mehr atmen kann und bewusstlos wird. Der Beschuldigte hat auch mit dem Ziel gehandelt, diese unmittelbare Lebensgefahr herbeizuführen, denn sonst hätte er damit aufgehört, bevor B._____ bewusstlos geworden ist. Somit hat er in Bezug auf die unmittelbare Lebensgefahr direktvorsätzlich gehandelt. Der Beschuldigte hat B._____ aufgrund einer verbalen Auseinandersetzung, bei der B._