4.1, 4.4.2, 4.4.4). Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte B._____ durch das Abschneiden der Luftzufuhr mit dem Kissen in unmittelbare Lebensgefahr gebracht hat. Der Beschuldigte hat ausgesagt, wenn jemand einen bewusstlos mache, sei man an der Grenze zum Tod. Das sei kein Spass oder eine Drohung, - 10 -