Der Beschuldigte hat konstant bestritten, B._____ Ende Februar/Anfangs März 2021 ein Kissen auf das Gesicht gedrückt zu haben (act. 277 f., 407 ff.; vgl. auch Dispensationsgesuch vom 25.Oktober 2024). Während er in der Einvernahme vom 2. März 2022 jedoch noch angegeben hatte, er wisse nicht, worauf sich die Aussage von B._____ betreffend das Kissen beziehe, sie sage die ganze Zeit komische Sachen über ihn und lüge (act. 278), erklärte er anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 19. Januar 2023, er könne genau sagen, was an diesem Tag Ende Februar geschehen sei (act. 409). Er sei von draussen gekommen und habe gefragt, wo C._____ sei. B._____ habe ihm gesagt, sie sei zu D._____