Auch anlässlich der Berufungsverhandlung hat sie geschildert, sie habe gemerkt, dass sie sich eingenässt habe bzw. dass es «unten» nass sei und habe darauf die Decke unter sich gelegt, damit das Sofa nicht nass werde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). B._____ hat sodann konstant und detailliert geschildert, was sie gedacht und empfunden habe, bevor sie bewusstlos geworden sei, was ihre Aussage als authentisch und erlebt erscheinen lässt. So habe sie nur noch gedacht, jetzt sei fertig (act. 299), sie sterbe (act. 394), jetzt sei sie tot (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Sie habe das Gefühl gehabt, ihr Kopf explodiere (act.