handelt, B._____ angegeben hat, davor niemandem vom Vorfall erzählt zu haben (act. 300) und ihr auch die juristische Bedeutsamkeit dieses Umstands nicht bewusst gewesen sein dürfte, leuchtet ein, dass sie die Frage, ob sie sich eingenässt habe, aus Scham nur zurückhaltend bejaht. So hat sie denn auch vor Vorinstanz auf weitere Nachfrage ausgesagt, es sei «einfach nass» gewesen und sie habe sich geschämt. Darauf hat sie jedoch nachvollziehbar beschrieben, dass sie eine Decke unter sich gelegt habe, damit das Sofa nicht auch nass werde (act. 395).