___ in der ersten Befragung zu diesem Vorfall auf die Frage, ob sie eingenässt gewesen sei, mit «Ja, schon ein bisschen» geantwortet hat (act. 300), ist aus dem Gesamtkontext nicht als Mengenangabe, sondern als abschwächend formulierte Bejahung zu verstehen und steht damit entgegen der Auffassung des Beschuldigten (Berufungsantwort S. 4) zu ihrer späteren Aussage, sie habe sich «vollkommen eingenässt» und es sei «einfach alles nass» gewesen (act. 394) nicht im Widerspruch. Vor dem Hintergrund, dass es sich um ein sehr intimes und schambehaftetes Thema -8-