Sie habe nur noch Angst gehabt und habe sich nicht getraut, etwas zu sagen oder zu machen. Nachdem sie geduscht habe, sei sie leise wieder zurück ins Wohnzimmer gegangen und habe dort geschlafen. Nach dem Vorfall sei sie nicht zur Polizei, weil sie Angst gehabt habe, dass der Beschuldigte der Tochter etwas antue (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 ff.)