Sie habe sich nicht getraut, etwas zu sagen oder zu machen. Sie sei einfach mit der Decke um sich gewickelt liegen geblieben. Als sie zu sich gekommen sei, seien die Wohnzimmer- und die Schlafzimmertür offen gewesen und der Beschuldigte sei mit dem Handy in der Hand im Schlafzimmer gestanden. Als der Beschuldigte geschlafen habe oder im Schlafzimmer gewesen sei, sei sie dann ins Badezimmer gegangen, habe sich geduscht, gereinigt und umgezogen (act. 393 ff.). Auf die Frage, wie stark sie sich eingenässt habe, hat B._____ geantwortet, es sei einfach alles nass gewesen.