2.7.2. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 19. Januar 2023 hat B._____ ausgesagt, sie und der Beschuldigte hätten einen Streit über den Auszug ihrer Tochter gehabt. Sie habe dem Beschuldigten gesagt, er sei schuld, dass ihre Tochter ausgezogen sei. Im Streit habe der Beschuldigte sie im Wohnzimmer auf dem Sofa nach hinten gedrückt, sich auf sie gekniet, auf ihre Brust gehockt und das Kissen so schnell auf ihr Gesicht -6-